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Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Teilnahme beim Vereinssponsor
Einführung
Vereinssponsor stellt im Internet eine Verkaufs-Plattform für Vereine (nachfolgend Plattform) zur Verfügung, die registrierten Mitgliedern (nachfolgend Publisher) die Teilnahme an Affiliate Programmen der Kunden von Vereinssponsor (nachfolgend Advertiser) ermöglicht.
Gegenstand von Affiliate Programmen ist die Erbringung von Media-Dienstleistungen zur Unterstützung der Advertiser beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis. Für Publisher ist die Registrierung auf der Plattform und deren Nutzung kostenlos.
Der Teilnahme des Publishers bei Vereinssponsor liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Sie regeln zugleich etwaige Pflichten des Publishers gegenüber dem Advertiser.
1. Geltungsbereich
1.1. Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen zwischen Vereinssponsor und dem Publisher liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Publishers sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen Vereinssponsor und dem Publisher ausdrücklich vereinbart. Gegenbestätigungen des Publishers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2. Soweit zwischen Vereinssponsor und dem Publisher nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Angestellte von Vereinssponsor sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
2. Definitionen
In diesen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen des Publishers mit Vereinssponsor bedeutet:
Account ist der nach der Registrierung durch den Publisher gemäß dessen vollständiger und inhaltlich zutreffender Angabe der Registrierungsdaten – unter Einschluss der Angabe der Haupt-Domain und der zutreffenden inhaltlichen Kategorie der Website des Publishers – erlangte rechtmäßige Zugang zur Vereinssponsor Plattform.
Gültiger Klick: Ein Klick ist gültig, wenn ein User freiwillig und bewusst auf einen Hyperlink für das Vereinssponsor Affiliate Programm des Advertisers auf der Website des Publishers klickt und dadurch die verlinkte Website des Advertisers aufgerufen wird. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks desselben Users – auch auf verschiedene Hyperlinks - sind nicht gültig. Klicks die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. das Absenden einer SMS-Nachricht, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder die Verwendung des Klicks in einem Paid Email System, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vereinssponsor unzulässig. Bei Fehlen einer solchen Zustimmung werden hierdurch erzeugte Klicks nicht als gültig gezählt. Gültige Klicks werden auf der Basis des Vereinssponsor Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und durch Vereinssponsor nach Ermessen bestimmt.
Gültiger Lead: Ein Lead ist gültig, wenn ein User einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Website des Advertisers freiwillig und bewusst eine bestimmte definierte Aktion (qualifizierte Aktion) ausführt. Gültige Leads werden wie gültige Klicks ermittelt bzw. bestimmt, wobei hinsichtlich der Ausführung der qualifizierten Aktion diese für Vereinssponsor durch das System des Advertisers protokolliert und verifiziert und durch Vereinssponsor nach Ermessen bestimmt werden.
Gültiger Sale: Ein Sale ist gültig, wenn ein User einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Website des Advertisers freiwillig und bewusst eine entgeltpflichtige Ware erwirbt oder eine entgeltpflichtige Dienstleistung in Anspruch nimmt. Gültige Sales werden wie gültige Klicks ermittelt bzw. bestimmt, wobei hinsichtlich der Inanspruchnahme einer entgeltpflichtigen Ware oder Dienstleistung durch den User diese für Vereinssponsor durch das System des Advertisers protokolliert und verifiziert und durch Vereinssponsor nach Ermessen bestimmt werden.
Hyperlink ist ein über die Plattform zur Nutzung durch die Publisher bereitgestellter, als solcher durch den Publisher inhaltlich und äußerlich auf seiner Website kenntlich gemachter, Verweis auf die Website des Advertisers, der vom Publisher auch in ausschließlich dieser unveränderten Form verwendet wird.
Pay-Per-Click Affiliate Programm: Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Publishers entsteht Vereinssponsor und nachfolgend dem Publisher durch die Weiterleitung von Besuchern zur Website des Advertisers ein Anspruch auf Vergütung.
Pay-Per-Lead (Fixbetrag pro gültigem Lead) Affiliate Programm: Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Publishers entsteht Vereinssponsor und nachfolgend dem Publisher durch die Weiterleitung von Besuchern der Website des Publishers zur Website des Advertisers und die Vermittlung eines Leads (Durchführung einer bestimmten definierten Aktion durch einen User auf der Website des Advertisers) Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.
Pay-Per-Sale (prozentuale Vergütung pro gültigem Sale) Affiliate Programm. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Publishers entsteht Vereinssponsor und nachfolgend dem Publisher durch die Weiterleitung von Besuchern der Website des Publishers zur Website des Advertisers und die Vermittlung des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen des Advertisers ein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.
User: jede natürliche Person, welche die Website des Publishers bzw. des Advertisers freiwillig und wissentlich, d.h. ohne Zwang oder Täuschung, aufruft, ohne hierfür vom Publisher oder von dritter Seite eine Vergütung - außer im Rahmen eines Bonussystems von Vereinssponsor selbst - zu erhalten.
Website (des Publishers): Website ist das in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder polnischer Sprache verfasste Internet-Angebot des Publishers unter der im Account angegebenen und angemeldeten (Haupt-) Domain mit den vom Advertiser geprüften Inhalten oder eine andere Domain oder eine Unterseite, wenn sie dieser Haupt-Domain im Account zugeordnet worden und inhaltlich identisch ist.
Website (des Advertisers) ist das Internet-Angebot des Advertisers unter der exakt angegebenen URL, unter der dieser online Waren und/oder Dienstleistung vertreibt bzw. bewirbt und auf das, gemäß den Regelungen des Affiliate Programms durch den Publisher, der zu verwendende Hyperlink verweist.
3. Anmeldung zur Vereinssponsor Plattform
3.1. Mit der Anmeldung zum Erhalt eines Accounts hat der Publisher die vorliegenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen.
3.2. Der Publisher ist Vereinssponsor, wie auch dem Advertiser gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Der Publisher ist verpflichtet, die Registrierungsdaten und Informationen bzgl. seines Accounts auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Publisher ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben.
3.3. Andere als in der zulässigen Sprache angebotene Webseiten des Publishers sind von der Teilnahme ausgeschlossen, gleichwohl erfolgte Anmeldungen werden von Vereinssponsor ohne besondere Nachricht gelöscht.
3.4. Die Anmeldung zum Erhalt eines Accounts, dessen Bestätigung durch Vereinssponsor und die Zusendung der Zugangsdaten per E-Mail begründen keinen Vertragsschluss zwischen Vereinssponsor und dem Publisher. Der Publisher erhält mit dem Account zunächst nur die Möglichkeit, sich für das Affiliate Programm eines Advertisers bei Vereinssponsor zu bewerben.
4. Angebot und Vertragsschluss
4.1. Zwischen Vereinssponsor und dem Publisher werden jeweils gesonderte Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und zu den Konditionen des jeweiligen Affiliate Programms abgeschlossen.
4.2. Der Publisher übermittelt über die Plattform unter seinem Account sein Angebot zur Teilnahme an einem Affiliate Programm durch entsprechende Bewerbung seiner Website gegenüber Vereinssponsor. Das Angebot des Publishers kann nicht mit Bedingungen oder Vorbehalten versehen werden, die von den Bedingungen des Affiliate Programms abweichen. Der Publisher hält sich binnen einer Frist von 4 Wochen, gerechnet ab Abgabe seiner Bewerbung gegenüber Vereinssponsor, an sein Angebot gebunden. Binnen dieser Frist kann Vereinssponsor das Angebot annehmen, andernfalls gilt die Bewerbung als abgelehnt.
4.3. Die Annahme des Angebotes wird für Vereinssponsor durch den Advertiser erklärt. Die Annahme des Angebotes wird für Vereinssponsor in der Form der Annahme der Bewerbung für das bestimmte Affiliate Programm und zu ausschließlich den auf der Plattform genannten Konditionen erklärt. Vereinssponsor ist berechtigt, selbst oder durch den Advertiser die Ablehnung des Angebotes des Publishers für das Affiliate Programm ohne Angabe von Gründen zu erklären. Ein Anspruch gegen Vereinssponsor seitens des Publishers entsteht hierdurch nicht.
4.4. Der Publisher wird durch die Annahme des Angebotes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Leistungen zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und zu den Konditionen des jeweiligen Affiliate Programms zu erbringen. Vereinssponsor hat keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages gegenüber dem Publisher. Soweit jedoch der Publisher Leistungen erbringt, haben diese vertragsgemäß zu erfolgen und werden entsprechend vergütet.
5. Leistungsbestimmungsrecht / Leistungserbringung
5.1. Vereinssponsor ist berechtigt die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen.
5.2. Vereinssponsor ist auch berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
6. Vergütung
6.1. Vereinssponsor ermöglicht dem Vereinssponsor Publisher die Teilnahme an Pay-Per-Click Affiliate Programmen, Pay-Per-Lead Affiliate Programmen, Pay-Per-Sale Affiliate Programmen bzw. einer Kombination aus mehreren der vorgenannten Programmarten. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den Publisher nur bei unter seinem Account erzeugten gültigen Klicks, gültigen Leads oder gültigen Sales gemäß den Bedingungen des jeweiligen Affiliate Programms oder dieser Geschäftsbedingungen.
6.2. Bei Pay-Per-Klick Affiliate Programmen wird dem Publisher für jeden gültigen Klick ein Fixbetrag gutgeschrieben. Vereinssponsor veröffentlicht auf der Plattform bei der Beschreibung des Affiliate Programms die Vergütung, die dem Publisher pro gültigem Klick gutgeschrieben wird.
6.3. Klicks, die nicht per Hyperlink und/oder auf die Website des Advertisers generiert werden, werden nicht vergütet. Durch technische Vorrichtungen (z.B. Klickgeneratoren) automatisch erzeugte sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Klicks werden ebenfalls nicht vergütet.
6.4. Alle gültigen Klicks werden im Zuge der täglichen Auswertung dem Publisher-Konto bei Vereinssponsor gutgeschrieben. Die Gutschrift auf dem Publisher-Konto stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, bei den erfassten Klicks handele es sich um gültige Klicks.
6.5. Für die Vergütung des Publishers bei Pay-Per-Lead Affiliate Programmen, Pay-Per-Sale Affiliate Programmen oder einer Kombination mit den vorgenannten Programmarten gelten zunächst die Ausführungen unter Ziff. 6.2. bis 6.3. entsprechend. Alle Leads oder Sales werden nach Erfüllung der Bedingungen des jeweiligen Affiliate Programms gutgeschrieben. Die Gutschrift auf dem Publisher-Konto stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, alle Bedingungen des Affiliate Programms seien erfüllt oder bei den erfassten Leads oder Sales handele es sich um gültige Leads oder gültige Sales. Bei Pay-Per-Sale Affiliate Programmen mit prozentualer Vergütung wird diese nach dem Nettoverkaufswert der Ware oder Dienstleistung (exklusive der Nebenleistungen und der Mehrwertsteuer) berechnet.
7. Zahlungsweise
7.1. Vereinssponsor erstellt für den Publisher eine monatliche Abrechnung bezüglich der gem. Ziff. 6 erfolgten Gutschriften für alle Affiliate Programme und bezüglich aller Accounts eines Publishers. Der Publisher wird am 1. eines jeden Monats per E-Mail über die Höhe der voraussichtlichen Zahlung für den Vormonat, gemäß der bis dahin erfolgten Gutschriften auf dem Publisher-Konto, informiert. Vereinssponsor wird die Vergütung spätestens am 15. Tag des auf den abzurechnenden Monat folgenden Monats an den Publisher auszahlen, sofern die Vergütung für den abzurechnenden Berichtsmonat mindestens 25,00 EURO netto beträgt. Beträgt sie weniger als 25,00 EURO netto, wird Vereinssponsor die Vergütung des Publishers erst in dem Monat auszahlen, in dem alle Gutschriften auf dem Publisher-Konto kumuliert mindestens 25,00 Euro netto betragen. Für jede Auszahlung erstellt Vereinssponsor eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift. Das Publisher-Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst.
7.2. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt ggf. ohne abschließende Prüfung durch Vereinssponsor dahingehend, ob den Gutschriften auf dem Publisher-Konto gültige Klicks, gültige Leads oder gültige Sales gemäß den Bedingungen des Affiliate Programms oder dieser Geschäftsbedingungen zu Grunde lagen. Soweit der Generierung eines Klicks, Leads oder Sales eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Affiliate Programms oder dieser Geschäftsbedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung ein gültiger Klick, Lead oder Sale gemäß diesen Geschäftsbedingungen nicht festgestellt werden kann, ist Vereinssponsor berechtigt, das Konto des Publishers binnen einer Frist von 12 Wochen nach Auszahlung rückzubelasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. Vereinssponsor bleibt auch nach dieser Frist die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn Vereinssponsor nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein, durch einen gültigen Klick, Lead oder Sale begründeter, Vergütungsanspruch zu Grunde lag.
7.3. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt für alle Publisher zunächst aus dem Deckungsguthaben des Advertisers bei Vereinssponsor für das jeweilige Affiliate Programm. Vereinssponsor verpflichtet insoweit die Advertiser entsprechend der für den Vormonat ausbezahlten und/oder der vorauszusehenden Vergütung für eine hinreichende Deckung der bei den Publishern anfallenden Vergütung Sorge zu tragen. Sollte das Deckungsguthaben des Advertisers nicht ausreichen, die Vergütung gem. Ziff. 7.1. zur Auszahlung zu bringen, wird Vereinssponsor allen Publishern die Vergütung für das jeweilige Affiliate Programm anteilig auszahlen. Sollte der Advertiser auch nach einer entsprechenden Aufforderung durch Vereinssponsor nicht binnen einer Frist von 2 Wochen für eine Deckung der entstandenen Vergütungsansprüche der Publisher Sorge tragen, ist der Publisher berechtigt und vor Inanspruchnahme von Vereinssponsor verpflichtet, seinerseits den Advertiser auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Vereinssponsor wird in diesem Falle seine Ansprüche gegenüber dem Advertiser in Höhe des Vergütungsanspruchs des Publishers nach Aufforderung an diesen abtreten. Der Publisher ist nicht verpflichtet, den Advertiser in Anspruch zu nehmen, wenn dies wegen Vermögenslosigkeit erkennbar aussichtslos ist.
8. Pflichten des Publishers gegenüber Vereinssponsor und dem Advertiser
8.1. Der Publisher ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten verpflichtet, seine Website einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich durch User gültige Klicks, gültige Leads oder gültige Sales auf der Website des Advertisers generiert werden.
8.2. Die zur Teilnahme an einem Affiliate Programm erforderlichen Hyperlinks nebst URL der jeweiligen Seite der Website des Advertisers stellt Vereinssponsor dem Publisher zum Abruf bereit. Der Publisher darf den vom Advertiser für Vereinssponsor zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Banner nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur auf der Website des Publishers eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Affiliate Programm zulässig. Jede Weitergabe von Informationen oder Werbemitteln an Dritte ist unzulässig.
8.3. Die Verwendung von Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos von Vereinssponsor oder eines Dritten – insbesondere des Advertisers - ist grundsätzlich nur gestattet, wenn dem Publisher die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Der Publisher verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird.
8.4. Die Versendung von E-Mails mit Werbung für Vereinssponsor bzw. die Affiliate Programme ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 7 Abs. 1 – 3 UWG) und der aktuellen Rechtsprechung (z.B. Urteil des BGH vom 11.3. 2004, Az. I ZR 81/01) gestattet.
8.5. Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen, § 6 TDG. Der Publisher verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf der Website des Publishers und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Affiliate Programmen von Vereinssponsor nicht zulässig. Die Gestaltung der Website darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von Vereinssponsor oder dem Advertiser zu beeinträchtigen.
8.6. Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn der Publisher durch Link auf Seiten von Drittanbietern verweist.
8.7. Der Publisher kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website den Hyperlink auf die Website des Advertisers setzen. Vereinssponsor kann jedoch vom Publisher die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese geeignet ist den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von Vereinssponsor oder dem Advertiser zu beeinträchtigen.
8.8. Die hier in Ziff. 8 festgelegten Verpflichtungen des Publishers übernimmt dieser auch mit Wirkung zu Gunsten des jeweiligen Advertisers.
9. Account und Vertragsdauer
9.1. Der Account des Publishers für die Vereinssponsor Plattform wird unbefristet erteilt.
9.2. Der Vertrag zwischen Vereinssponsor und dem Publisher über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers beim Online- Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis wird abgeschlossen für die Dauer der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses laufenden Kalenderwoche, längstens jedoch für die Dauer des Affiliate Programms. Er verlängert sich für die Dauer einer weiteren Kalenderwoche, längstens jedoch für die Dauer des Affiliate Programms, wenn er nicht mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des dem Zugang der Kündigung folgenden Tages ordentlich gekündigt wird.
9.3. Die Kündigung nach diesen Vorschriften ist in Textform zu erklären. Vereinssponsor ist auch berechtigt, die Kündigung in anderer Form auszusprechen.
10. Deaktivierung des Accounts und Kündigung
10.1. Vereinssponsor ist berechtigt, den Account des Publishers zu deaktivieren und dem Publisher hiervon Mitteilung zu geben, wenn dieser in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht an einem Affiliate Programm teilgenommen oder keine Umsätze erzielt hat.
10.2. Vereinssponsor ist berechtigt, alle Verträge über die Teilnahme des Publishers an Affiliate Programmen ordentlich mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf einer Kalenderwoche zu kündigen und den Account des Publishers zu deaktivieren, wenn dieser in einem Zeitraum von 12 Monaten keinen Anspruch auf Auszahlung des Publisher-Guthabens gemäß Ziff. 7 erlangt hat.
10.3. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt dem Publisher und Vereinssponsor vorbehalten. Vereinssponsor ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Publishers gegen diese Geschäftsbedingungen, namentlich insbesondere den Verpflichtungen gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen, alle Verträge über Leistungen des Publishers im Rahmen der Affiliate Programme außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Account zu deaktivieren.
10.4. Die Kündigung nach diesen Vorschriften bedarf der schriftlichen Form. Vereinssponsor ist auch berechtigt, die Kündigung in anderer Form auszusprechen. Die Mitteilung über die Deaktivierung des Accounts ist stets formfrei möglich.
11. Vertragsbeendigung
11.1. Bei Deaktivierung des Accounts wird über ein eventuell bestehendes Publisher-Guthaben Abrechnung erteilt. Ein eventuelles Guthaben auf dem Publisher-Konto unterhalb der Schwelle des Ziff. 7.1. verfällt.
11.2. Der Publisher ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtliche Hyperlinks zu dem betroffenen Affiliate-Programm von allen Webseiten zu entfernen. Ab Wirksamkeit der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr gezahlt, auch wenn der Publisher den jeweiligen Hyperlink nicht von den Webseiten entfernt.
11.3. Ein Publisher dessen Account gemäß Ziff. 9 oder Ziff. 10 deaktiviert wurde, ist nicht berechtigt, sich erneut für die Vereinssponsor Plattform anzumelden. Verstöße gegen diese Bestimmung verpflichten den Publisher gegenüber Vereinssponsor zu Schadenersatz. Ein eventuell erzieltes Publisher-Guthaben verfällt.
12. Schadenersatz
12.1. Vereinssponsor haftet nur soweit Vereinssponsor bzw. ihren Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs.
12.2. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Vereinssponsor.
13. Datenschutz
13.1. Personenbezogene Daten des Publishers werden von Vereinssponsor ausschließlich zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses elektronisch gespeichert. Gespeichert werden Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, Bankverbindung, Domain des Publishers und das betroffene Affiliate Programm. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Dem Publisher ist bekannt, dass der Advertiser im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend den Erfordernissen direkten Kontakt mit ihm per EMail oder Telefon aufnehmen darf.
13.2. Die persönlichen Daten des Publishers werden von Vereinssponsor gemäß den Bedingungen des Datenschutzes behandelt.
13.3. Daneben werden personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme von Leistungen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies erforderlich ist, um dem Benutzer die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu ermöglichen
(Nutzungsdaten) oder erbrachte Leistungen abzurechnen (Abrechnungsdaten).
14. Änderungsvorbehalt
14.1. Beabsichtigt Vereinssponsor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird Vereinssponsor dies dem Publisher mitteilen. Widerspricht der Publisher nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen 2 Kaenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung bei Vereinssponsor eingeht. Vereinssponsor wird den Publisher auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen.
14.2. Die Vergütung bei allen Affiliate Programmen steht unter dem Vorbehalt der Änderung. Bei allen Affiliate Programmen kann der Advertiser für Vereinssponsor nach seinem freien Ermessen die Vergütung ändern. Die Änderung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Vergütung auf der Plattform zu dem jeweiligen Affiliate Programm. Die Änderung wird nach der Veröffentlichung auf der Plattform zum Folgetag, 0.00 Uhr, wirksam.
15. Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel
15.1. Ist der Publisher Kaufmann wird für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Aachen als Gerichtsstand vereinbart. Jeder Partei ist auch berechtigt, die andere Partei an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
15.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
15.3. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen
Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
Stand März 2007